München Im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und dem Vergleichsportal Check24 zeichnet sich eine Tendenz ab. Gelegentliche Andeutungen des Münchener Landgerichts ließen am Dienstag darauf schließen, dass man dort eher der Argumentation der Versicherungskaufleute folgt. Im Oktober vergangenen Jahres hatte Check24 für die sogenannten „Versicherung Jubiläums Deals“ geworben. Mehrfach klagten die Versicherungskaufleute bereits gegen Check24 und erzielten mitunter juristische Erfolge. Die Anwälte von Check24 vertraten die Ansicht, es handele sich beim Vorgehen des Vergleichsportals nicht um einen Gesetzesverstoß.
Source: Handelsblatt November 26, 2019 17:03 UTC