Nun lenkt das Erzbistum Köln ein. Das Erzbistum Köln teilte am Dienstag mit, dass es keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einlegt. Nach Abwägung aller Gründe für oder gegen eine Verfassungsbeschwerde entschied sich das Erzbistum nun dagegen, das Bundesverfassungsgericht zur abermaligen Überprüfung des Falls anzurufen. Das Erzbistum kündigte an, seine Auffassung zum Verhältnis von EU-Recht und deutschem Religionsverfassungsrecht durch eine Stellungnahme im Verfahren „Egenberger“ beim Bundesverfassungsgericht einzubringen. Es sei zu begrüßen, „dass auch das Erzbistum Köln höchstrichterliche Entscheidungen irgendwann einmal akzeptiert“.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung July 03, 2019 09:45 UTC