Das UKR unterstellt der Medizinerin dabei böse Absicht und kündigte ihr dementsprechend wegen Arbeitszeitbetrugs. Ein Umstand, der den Verantwortlichen von UKR und Freistaat vor dem Arbeitsgericht ebenso auf die Füße fallen könnte wie mögliche Formfehler bei der Kündigung. Auch wenn der Fall in Regensburg anders gelagert ist, so wirft das Vorgehen der Verantwortlichen dort ebenfalls Fragen auf, wie sich bei der Verhandlung am Arbeitsgericht zeigte. Die Professorin, die gegen ihren Rauswurf klagt, begründet ihren längeren Verbleib am Tag der Personalversammlung ausschließlich dienstlich. Sie habe alle Gesprächspartner genannt, sagte der Vorsitzende Richter, das Arbeitsgericht will all jene als Zeugen befragen.
Source: Suddeutsche Zeitung March 29, 2026 11:13 UTC