Direkt aus dem dpa-NewskanalMünchen (dpa/lby) - In Corona-Hotspots in Bayern gilt ab Montag die 15-Kilometer-Regel. Die Regel gilt für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen es mehr als 200 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche gibt. Für touristische Tagesausflüge wird der Aktionsradius beschränkt. Allerdings können betroffene Landkreise oder kreisfreie Städte touristische Tagesausflüge in ihre Regeion untersagen. Was passiert, wenn ich gegen die 15-Kilometer-Regel verstoße?
Source: Suddeutsche Zeitung January 10, 2021 13:52 UTC