Die Zeiten, in denen der Resturlaub einfach verfällt, wenn sich der Arbeitnehmer nicht rührt, sind vorbei. Nicht beantragter Urlaub verfällt nicht automatisch. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub hinzuweisen, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel sagte (Az. Dass der Urlaub einfach verfällt, wenn der Arbeitnehmer sich nicht rührt und keinen Antrag stellt, ist nicht möglich. „Die mündliche Form reicht nicht“Wann ein Hinweis in Zukunft rechtzeitig kommt, dazu trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung.
Source: Die Welt February 19, 2019 15:50 UTC