Doch drei davon können nicht ausgeflogen werden, weil sie staatenlos sind. Aktuell gibt es zwölf islamistische Gefährder in Rheinland-Pfalz, die ausreisepflichtig sind. Drei von ihnen können allerdings nicht abgeschoben werden, weil sie staatenlos sind. Sie könnten aber nicht ausgeflogen werden, weil sie staatenlos seien, erklärte das rheinland-pfälzische Innenministerium auf eine Parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. Einer der Gefährder sei wegen einer politisch motivierten Straftat rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Source: Die Welt October 10, 2017 09:13 UTC