Riester: BGH verbietet Pfändung von staatlich gefördertem Vertrag - News Summed Up

Riester: BGH verbietet Pfändung von staatlich gefördertem Vertrag


KarlsruheVerträge für die Riester-Rente sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht pfändbar, wenn sie staatlich gefördert wurden. In dem Verfahren ging es im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz einer Frau um einen Vertrag bei der Allianz-Versicherung, in den nach dem Abschluss im Jahre 2010 zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt worden waren. Die Kündigung von Riester-Verträgen ist laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jederzeit mit einer Frist von maximal drei Monaten zum Quartalsende möglich. Ausreichend für die Unpfändbarkeit ist, wenn der Altersvorsorgevertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war, der Schuldner bereits einen Zulageantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt hatte und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen. Der Insolvenzverwalter war vor dem Amtsgericht Stuttgart mit der Kündigung des Vertrags gescheitert.


Source: Handelsblatt November 16, 2017 10:52 UTC



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