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SS-Angehörige: Ewiger Skandal: Renten an SS-Angehörige im Ausland (neues-deutschland.de)


Bei den Zahlungen handelt es sich um Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), das 1950 in Kraft trat. Einst dürften mehrere Zehntausend Kollaborateure etwa aus Lettland, der Ukraine und eben Belgien Renten nach dem BVG bezogen haben. Heute beziehen jedoch nur noch wenige Nazikollaborateure im Ausland deutsche Pensionen, alle über 90 Jahre alt. Zugleich habe die deutsche Exekutive auf Anfragen aus Nachbarländern zu den Empfängern der Leistungen Informationen mit formellen Argumenten verweigert. Nach Information des Parlaments in Brüssel bezogen 2019 noch 18 Kollaborateure deutsche Renten.


Source: Neues Deutschland November 18, 2020 18:22 UTC



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