Das musste nun auch ein Journalist der Schweizer Weltwoche lernen. Er hatte die Berliner Prostituierte und Autorin Hanna Lakomy aka Salomé Balthus um ein Interview gebeten, sie lehnte ab, er buchte dann ein Abendessen mit ihr – und schrieb später in der Weltwoche darüber. Lakomy verklagte ihn vor einem Schweizer Gericht. Dass eine Zeitung einem Gericht ihren Gewinn offenlegen muss, ist bisher kaum vorgekommen. Die Antwort lautete, Lakomy habe „an einer Zusammenarbeit mit der Weltwoche keinerlei Interesse“, er solle von weiteren Anfragen dieser Art Abstand nehmen.
Source: Die Welt December 23, 2025 08:27 UTC