Die Grünen haben die Basisdemokratie in ihrem Grundsatzprogramm seit ihrer Gründung. In Zukunft sollen laut Bundesvorstand (BuVo) 0,05 Prozent der Mitglieder – das sind circa 90 – bei gleichzeitiger Quotierung notwendig sein. Der Bundesvorstand kann eine Woche vor der BDK die Kreis- und Ortsverbände über die noch zur Abstimmung stehenden Themenkomplexe respektive Anträge informieren. In unserer Satzung steht, dass Änderungen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden sollen, um Minderheiten zu schützen. Nach unserer Meinung ist ein Beschluss in der Urabstimmung ohne Zweidrittelmehrheit und 50-Prozent-Beteiligung – wie in unserer Satzung vorgeschrieben – unzulässig.
Source: Junge Welt April 12, 2026 17:33 UTC