Widerspruch: Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein weist den Antrag der rechtspopulistischen Seite "Nius" auf eine einstweilige Verfügung gegen Daniel Günther zurück. Die Anwälte des Landes argumentieren, der Ministerpräsident habe seine Kritik in der ZDF-Sendung von Markus Lanz als Privatmann geäußert, weshalb es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor dem Verwaltungsgericht handele. Er habe keine amtlichen Verlautbarungen von sich gegeben, auf sein Amt habe Günther an anderer Stelle verwiesen. Der "Nius"-Anwalt mahnt den Politiker derweil auch als Privatperson ab und eröffnet damit ein weiteres Verfahren. Günther hatte die Website als "Feinde von Demokratie" bezeichnet und ihre Berichterstattung "faktenfrei" genannt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung January 22, 2026 19:06 UTC