Außerdem werden für die amtliche Kostenschätzung und die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit eines Volksbegehrens erstmals verbindliche Fristen eingeführt. Diese kann nur dann verlängert werden, wenn während des Verfahrens der Wortlaut des Begehrens mehr als nur redaktionell verändert wird. Neu ist auch, dass die Initiative für ein Volksbegehren in den zuständigen Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses angehört werden muss. Prüfung der Unterschriftensammlung wird vereinfachtAuf bezirklicher Ebene, also bei Bürgerbegehren, wird dem Senat die Möglichkeit genommen, durch das behördliche Eingriffsrecht eine Initiative auszuhebeln. Vor allem die Innenverwaltung des Senats und die Sozialdemokraten hatten es mit der weiteren Optimierung der direkten Demokratie in Berlin nicht besonders eilig.
Source: Der Tagesspiegel May 29, 2020 09:59 UTC