Seit 51 Jahren in Berliner Gefängnis: Kindermörder möchte nicht in die Freiheit - News Summed Up

Seit 51 Jahren in Berliner Gefängnis: Kindermörder möchte nicht in die Freiheit


Für lebenslang Inhaftierte ist nach 15 Jahren eine Freilassung auf Bewährung möglich. „Lebenslang“, das sind doch nur 15 Jahre. Eines hat sich nicht geändert: Der Kindermörder möchte nicht in Freiheit, er lehnt jede Begutachtung ab, die ist aber Voraussetzung für eine Freiheit. Das Urteil lautete damals aber auch auf „besondere Schwere der Schuld“, was die juristisch frühest mögliche Freilassung nach 15 Jahren verbietet. Vier Jahre später, 1981, reagierte der Gesetzgeber und führte die Frist von 15 Jahren ein, ab der eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.


Source: Der Tagesspiegel February 03, 2020 08:15 UTC



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