Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher hatte das Urteil am vergangenen Donnerstag nach einem mehr als vierstündigen Rechtsgespräch vertagt. Das Urteil wäre ein Erfolg für die Umwelthilfe. Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für nicht zulässigDamit würde das Bundesverwaltungsgericht anders entscheiden als die Vorinstanzen. Es wäre ein Erfolg für die Landesregierungen, die stets argumentierten, dass Fahrverbote derzeit gar nicht zu kontrollieren seien. Das Bundesverwaltungsgericht leitet das Verfahren an den EuGH weiterDieses zuvor eher unwahrscheinliche Szenario gewann während des Rechtsgesprächs an Relevanz.
Source: Suddeutsche Zeitung February 27, 2018 04:18 UTC