Dies bekräftigte der DFB am Dienstag mit Blick auf den am 9. Der Grund ist, dass sich aus dem Verfahren "möglicherweise zivilrechtliche (Schadenersatz-)Ansprüche des DFB gegen die Beschuldigten" ergeben würden. Um diese geltend machen zu können, muss der DFB vor dem Schweizer Bundesstrafgericht als Privatkläger auftreten. Zwanziger, Niersbach, Schmidt und Linsi wird ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Die Rückzahlung an den 2009 verstorbenen Louis-Dreyfus wurde 2005 von einem Konto des DFB über den Weltfußballverband Fifa abgewickelt.
Source: Suddeutsche Zeitung February 25, 2020 17:48 UTC