Sorgfaltspflichtengesetz: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Lieferkette - News Summed Up

Sorgfaltspflichtengesetz: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Lieferkette


Nach zähem Ringen scheint der Weg für das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Sorgfaltspflichtengesetz, nun frei. Dabei ist das Gesetz zunächst nur auf Unternehmen mit mehr 3.000 Mitarbeitern anwendbar, allerdings sinkt dieser Schwellenwert bereits 2024 auf 1.000 Mitarbeiter. Dieser Entwicklung entsprechend greift das Sorgfaltspflichtengesetz bei seiner Definition der Menschenrechte explizit auf die im Anhang befindlichen Übereinkommen der ILO zurück und macht diese verbindlich. Unternehmen haben künftig entlang der Lieferkette und insbesondere im Verhältnis zu ihrem Direktzulieferer die Sorgfaltspflichten des § 3 Sorgfaltspflichtengesetz zu beachten und mittels weitreichender Organisations-, Prüfungs-, Handlungs- sowie Dokumentations- und Berichtspflichten zur Vermeidung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken beizutragen. Nun hat der politische Konsens allerdings zu einer gesetzlichen Klarstellung dahingehend geführt, dass zivilrechtliche Haftungsrisiken der Unternehmen durch das Sorgfaltspflichtengesetz nicht erweitert werden sollen.


Source: Handelsblatt June 11, 2021 10:07 UTC



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