In der Gewissheit, dass subjektiv motivierte beleidigende Äußerungen ganz im Sinne des Korpsgeist von der LOStAí´in Krüger oder dem Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Heuer nicht verfolgt werden, kann man sich so richtig austoben. Schon im Jahre 2014 blieb die Äußerung von Oberstaatsanwalt Sander in einem Schreiben an einen Oldenburger Rechtsanwalt folgenlos. Oberstaatsanwalt Sander kann offensichtlich weiterhin mit dem Segen der LOStAí´in Krüger und dem Generalstaatsanwalt Heuer folgenlos gegen elementare rechtliche Grundsätze und höchstrichterliche Entscheidungen handeln. Dies gilt natürlich auch für StaatsanwälteDa haben die LOStAí´in Krüger und der Oberstaatsanwalt Sander der Staatsanwaltschaft Oldenburg sowie Generalstaatsanwalt Heuer offenbar noch einen weiten Weg vor sich. Ganz aktuell im Geiste nicht sanktioniertem strafrechtlich relevanten Verhaltens hat sich Oberstaatsanwalt Sander folgende beleidigende Entgleisung gegenüber dem Autor geleistet.
Source: Suddeutsche Zeitung April 09, 2026 15:05 UTC