Noch nie war es so einfach, Zuschüsse von Bund und Ländern zu bekommen wie in der Coronakrise. Offenbar denken sich einige, da gibt es Geld vom Staat – seit dieser Woche auch vom Bund – da mache ich mit. Grundsätzlich gilt, dass Zuschüsse nur derjenige beantragen kann, dessen Betrieb durch die Corona-Krise tatsächlich in seiner Existenz gefährdet ist. Die Soforthilfen des Bundes gelten für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern, die der Länder gehen mitunter hinauf bis zu 50 Mitarbeiter. „Das ist mithilfe der Steuererklärung für 2020 leicht nachprüfbar“, sagt Knauer, der auch Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer ist.
Source: Die Welt March 30, 2020 15:45 UTC