Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält ein Paritätsgesetz für mehr Frauen im Parlament für verfassungswidrig. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio wendet sich gegen den Vorschlag von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), Parteien per Gesetz dazu zu zwingen, mehr Bundestagskandidatinnen aufzustellen. „Ich habe Zweifel, dass diese Idee mit unseren Wahlrechtsgrundsätzen und mit der Freiheit der Parteien vereinbar wäre“, sagte Di Fabio in einem Interview mit dem Magazin „Der Spiegel“. Weiter sagte Di Fabio: „Was sich in den Parteien in Freiheit als Willen bildet – und das beginnt mit der Freiheit, in eine Partei einzutreten –, hat Gewicht.“„Verletzung der Chancengleichheit“Skeptisch beurteilt Di Fabio auch die Idee, den Parteien zwar die Kandidatenkür zu überlassen, ihnen aber die Parteienfinanzierung zu kürzen, wenn sie zu wenige Frauen aufstellen. Kein Listenkandidat – und vor allem: keine Kandidatin – kam in den Landtag, wenn er oder sie nicht auch zugleich ein Direktmandat erhielt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung December 29, 2018 11:15 UTC