Die normale Abgabefrist zur Steuererklärung betrifft nur diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Eine Steuererklärung müssen außerdem Bürger abgeben, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld) erhalten haben, neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben (zum Beispiel aus Mieteinnahmen) oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Erhält man Provisionen für Vermittlungsgeschäfte, sind sogar nur 256 Euro an steuerfreien Einkünften im Jahr möglich, ohne dass man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet wird. In diesem Fall ist ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Bei den weiteren Einkünften kommt es auf die aktuell geltenden Freigrenzen an, die sich jedoch jährlich ändern.
Source: Neues Deutschland January 06, 2024 18:28 UTC