Steuertipp: Erleichterungen für Gründer - News Summed Up

Steuertipp: Erleichterungen für Gründer


Wer im vergangenen Jahr nicht mehr als 22 000 Euro und 2020 voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro Umsatz erzielen wird, ist ein „Kleinunternehmer“. Sie können ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer abrechnen und sind nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Neugründer können diese Vereinfachung in Anspruch nehmen, wenn der prognostizierte Jahresumsatz im Gründungsjahr 22 000 Euro nicht übersteigt. Gründer sind nur noch zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen verpflichtet, wenn ihre voraussichtlich zu zahlende Umsatzsteuer 7500 Euro übersteigt. Zudem müssen alle Gründer seit Jahresbeginn innerhalb eines Monats eigenständig den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln, etwa über „Mein Elster“.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 16, 2020 16:52 UTC



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