Das Gesetz sieht eine moderate Abgabeverpflichtung von acht Prozent des Umsatzes in Deutschland vor. Es besteht die Hoffnung, dass die von Weimer avisierten Investitionen von rund 15 Milliarden Euro in drei Jahren übertroffen werden. Allerdings, darauf haben mehrere Verbände unlängst hingewiesen, müssen einer solchen Branchenvereinbarung Weimers Behörde oder die Filmförderanstalt (FFA) beziehungsweise die Produzenten oder Sender zustimmen. Quotiert wird bis in die DetailsDer Gesetzentwurf sieht nicht nur vor, dass Streamer und Sender acht Prozent ihres Umsatzes in Deutschland in hiesige Produktionen stecken, er benennt Subquotierungen. So sollen 60 Prozent des Acht-Prozent-Umsatzanteils in neue europäische Produktionen fließen, 80 Prozent in original deutschsprachige Werke beziehungsweise in Werke mit deutscher kultureller Prägung und 70 Prozent in Werke unabhängiger Produzenten.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 05, 2026 17:33 UTC