Das ist die Post von der Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort, die für Autoren und Verlage Geld für deren sogenannte Zweitnutzungsrechte eintreibt – für die Nutzung und Vervielfältigung von Texten. April hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die pauschale Vergütung von Autoren und Verlagen, wie die VG Wort sie vornimmt, nicht rechtens ist. Vogel hatte die Verteilungspraxis der VG Wort zunächst erfolgreich vor dem Landgericht München angegriffen, vom OLG München wurde die Entscheidung bestätigt und schließlich vom BGH. Auf den ersten Blick könnte man das für einen großartigen Sieg der Autoren und die Sicht des Autors Vogel für einleuchtend halten. Sie treibt Abgaben für die „Zweitnutzung“ von Texten ein – für Autoren und für Verlage.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung September 08, 2016 09:45 UTC