Taser Die Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen. Das berichtet das Magazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führten zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Taser gehörten nicht zu den „dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen“. In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte.
Source: Handelsblatt April 01, 2017 10:41 UTC