Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Frage, ob die geltenden Regeln für die Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin mit dem Grundgesetz vereinbar sind. AnzeigeDas Bundesverfassungsgericht verhandelt – nicht das erste Mal – die Frage, ob der Numerus Clausus (NC) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es ist aber in jedem Falle billiger als die Fehlentscheidungen, die bei den Betroffenen und für die Volkswirtschaft insgesamt durch den heutigen NC verursacht werden. Die Kosten für die Einzelnen wie für die Volkswirtschaft sind höher, wenn Menschen nicht studieren, was sie wollen und können, sondern was sie müssen. Deshalb ist es nicht ein Fehler, den NC abzuschaffen, sondern ihn beizubehalten.
Source: Die Welt October 04, 2017 09:37 UTC