Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, die der dpa vorliegt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, »die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind«. Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Der Dienst Uber X spielt für das US-Unternehmen eine zentrale Rolle.
Source: Neues Deutschland October 23, 2019 14:48 UTC