In diesen Tagen wollen viele Deutsche den Geflüchteten aus der Ukraine helfen und Wohnraum bereitstellen. Wenn man Eigentümer der Immobilie ist, stellt das kein Problem dar, doch wie verhält es sich, wenn man lediglich Mieter ist? Das heißt, sie dürfen Besucher für einen begrenzten Zeitraum von circa sechs Wochen aufnehmen, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen. Wer also längerfristig Flüchtlinge bei sich aufnehmen möchte, sollte dies rechtzeitig mit dem Vermieter abklären. Neben vielen regionalen Angeboten und Plattformen für die Wohnungsvermittlung gibt es bundesweite Initiativen wie „#Unterkunft Ukraine“.
Source: Suddeutsche Zeitung March 30, 2022 20:52 UTC