Da die Information – ausweislich SZ – bereits den Verwaltungsbereich verlassen hat und teilweise medial besprochen wurde, kann sich die Behörde nicht mehr auf die Vertraulichkeit der Information berufen. Die bevorstehende Kommunalwahl und politische Taktiererei sind ebenfalls kein tauglicher Grund, der zu einem überwiegen des Geheimhaltungsinteresses führen könnte. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Source: Suddeutsche Zeitung February 19, 2026 00:32 UTC