Berlin Die Unions-Bundestagsfraktion will im Rahmen der geplanten Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erreichen, dass soziale Netzwerke wie Facebook künftig nicht mehr über die Rechtswidrigkeit von gemeldeten Inhalten entscheiden. Auch künftig sollen laut den Plänen des Bundesjustizministeriums Plattformanbieter selbst entscheiden dürfen, ob sie eine vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannte sogenannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung in Anspruch nehmen, um zu klären, ob ein Inhalt tatsächlich rechtswidrig ist. Das BfJ hat die Institution am Donnerstag als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung gemäß NetzDG anerkannt. Als „richtigen Ansatz“ wertet die CDU-Politikerin Schön etwa die Absicht, die komplizierten Klickwege, um rechtswidrige Inhalte zu melden, benutzerfreundlicher zu gestalten. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.
Source: Handelsblatt January 25, 2020 06:56 UTC