Jetzt will das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Benachteiligung beenden, die unverheiratete Paare bisher beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen. Aber auch dort ist der Fortschritt nicht aufzuhalten: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen will die Benachteiligung beenden, die unverheiratete Paare bisher beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen. Es geht um die zwölfwöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld, die ein Arbeitnehmer abwarten muss, wenn er seinen Job aus freien Stücken gekündigt hat, ohne dafür einen "wichtigen Grund" zu haben. Im Herbst 2013 wurde ihr das Hin und Her zu viel - sie kündigte und zog zu ihm. Es sei zudem nicht mehr zeitgemäß, an den Familienstatus anzuknüpfen, weil es nicht um ein Privileg für Ehegatten gehe.
Source: Suddeutsche Zeitung January 22, 2018 17:26 UTC