Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute über ein Internetportal verhandelt, auf dem Autofahrer benotet werden können. „Das Internetportal fahrerbewertung.de ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig“, urteilte das Gericht und gab damit der Datenschutzbeauftragte des Landes recht. Diese hatte das Angebot als private Verkehrssünderdatei kritisiert und dem Betreiber Auflagen erteilt. Dem stünden keine gewichtigen Interessen des Klägers und der Portalnutzer entgegen. Vor allem das Ziel, die Fahrer zur Selbstreflexion anzuhalten, könne auch unter Geltung der Anordnungen erreicht werden.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 19, 2017 13:18 UTC