Arbeiten Ärzte auf Honorarbasis und zeitlich befristet in Krankenhäusern, unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht. Kliniken, die zur Überbrückung von Personalengpässen auf diese Mediziner zurückgriffen, müssen daher Sozialbeträge an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Ein „etwaiger Fachkräftemangel im Gesundheitssektor“ ändere an der Entscheidung nichts, sagte Rainer Schlegel, Gerichtspräsident und Vorsitzender des 12. Nach den ersten abgewiesenen Revisionen ist klar: Kliniken werden Ärzte künftig nur noch in Ausnahmefällen als freie Mitarbeiter anstellen. Die Entscheidung des Kasseler Gerichts ist zugleich eine deutliche Mahnung an die Geschäftspraktiken in einigen deutschen Kliniken.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 04, 2019 15:40 UTC