Urteil: Schulbücher bei Hartz IV vom Amt - News Summed Up

Urteil: Schulbücher bei Hartz IV vom Amt


Jobcenter müssen Hartz-IV-Beziehern die Anschaffungskosten für Schulbücher erstatten. Das geht aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom Mittwoch hervor. Dort herrscht keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe, Schüler müssen Schulbücher kaufen. Laut den Kasseler Richtern ist im Regelsatz, also dem Geld für den monatlichen Lebensunterhalt, ein Betrag für Schulbücher eingerechnet. Dieser sei mit drei Euro aber »strukturell zu niedrig für Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssen«.


Source: Junge Welt May 08, 2019 13:30 UTC



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