AnzeigeMünchen (dpa/lby) - Der Bezahlsender Sky darf keine zusätzlichen Gebühren für seine Service-Hotline für Vertragskunden erheben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Auch das Landgericht München sah in erster Instanz darin «eine unlautere geschäftliche Handlung», weil die Kosten für die Hotline übliche Telefongebühren überstiegen. Gegen dieses Urteil hatte Sky Rechtsmittel eingelegt mit der Begründung, die entscheidende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei ebenso wie eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht eindeutig. So sei beispielsweise nicht geklärt, was «übliche» Kosten in Zeiten bedeuten, in denen viele Menschen Handyverträge mit Mobil-Flatrates besitzen.
Source: Die Welt February 21, 2019 13:41 UTC