Von Stephan Handel und Heiner EffernDie Stadt muss ihr offizielles Stadtportal "muenchen.de" umgestalten. In einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied das Landgericht München I, dass das Portal in der jetzigen Form gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße. Geklagt hatten die Süddeutsche Zeitung, die Abendzeitung, der Münchner Merkur und die tz sowie die jeweiligen Online-Angebote der Zeitungen. muenchen.de wird betrieben von der "Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG", an der die Stadt zu einem kleineren, die Stadtwerke zu einem größeren Teil beteiligt sind. Denn ein Stadtportal wie muenchen.de verletzt nicht die Pressefreiheit der Münchner Verlage."
Source: Suddeutsche Zeitung November 17, 2020 16:02 UTC