Laut dem Bundesarbeitsgericht: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Maskot/ Getty ImagesIn die Diskussion um eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung platzt das Bundesarbeitsgericht mit einem Grundsatzurteil. Nach dem Urteil besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte sie in der Verhandlung.
Source: Neues Deutschland September 13, 2022 13:33 UTC