Herr Fuhlrott, laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten von nun an auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Arbeitgeber müssen nach dem Urteil „konkret und in völliger Transparenz“ dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter den ihnen zustehenden Urlaub auch tatsächlich nehmen können. Für die Folgejahre ist davon auszugehen, dass Arbeitgeber jeweils zum Jahresanfang ihre Arbeitnehmer erneut belehren müssen. Da den Arbeitgeber die Beweislast für die erfolgte Belehrung trifft, werden sich Arbeitgeber womöglich auch den Empfang quittieren lassen. Nach deutschem Recht erlischt doch eigentlich der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub meist Ende des Jahres.
Source: Der Tagesspiegel February 19, 2019 16:30 UTC