Der Einzelfall berührt die generelle Frage nach der Autonomie einer Biographie in Zeiten des Internets. Die Biographie des Menschen ist mehr als eine erfolgreiche SuchanfrageDas sieht sich nach Ausgeliefert-Sein, nach Wehrlosigkeit an. Ein Mord ist ein Mord, der Mörder ein Mörder, sein Name allein gegebenenfalls ein Anonymus. Es gibt kein absolutes Recht auf Vergessen-WerdenKlingt unerfreulich, nach eben jenem Ausgeliefert-Sein, das der verurteilte Mörder nicht akzeptieren wollte. Wer der Freizügigkeit des Internets anhängt, der kann sich nun in diesem Richterspruch aus Karlsruhe wiederfinden.
Source: Der Tagesspiegel November 27, 2019 14:03 UTC