AnzeigeAuch die Werbung mit einer „blickfangmäßig hervorgehobenen Garantie“ müsse Viagogo unterlassen, wenn nicht in unmittelbarer Nähe die genauen Garantiebedingungen stünden. Und: Viagogo muss Name und Anschrift des Verkäufers der angebotenen Karten nennen, so die Richter. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bayern, nachdem Verbraucher mit bei Viagogo erworbenen Tickets keinen Zugang zu Veranstaltungen erhalten hatten, weil die Karten ungültig waren. Bislang schert sich Viagogo wenig um RichtersprücheDas Urteil aus München ist nicht das erste, das gegen Viagogo ausfiel. Wer noch ein Ticket braucht, sollte sich statt auf Viagogo bei der offiziellen Wiederverkaufsplattform Fansale.de von Eventim umschauen.
Source: Die Welt June 04, 2019 16:47 UTC