In Deutschland hingegen muss jeder Kläger im Normalfall seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen. Im Gegensatz zum US-Modell muss jedoch jeder Betroffene in eigenem Namen Klage erheben, um am Ausgang des Musterverfahrens zu partizipieren. Finden sich mindestens zehn Kläger, die das Musterverfahren wünschen, wird es vor dem zuständigen Oberlandesgericht (OLG) eingeleitet. Sechsmonatige Frist für Aktionäre, die sich noch anschließen wollenDas OLG bestimmt daraufhin einen Musterkläger und einen (oder mehrere) Musterbeklagten. Der zweite Vorteil sind die geringen Kosten für jeden einzelnen Kläger; jeder Kläger zahlt nur die Gebühr für die erste Instanz, obwohl er ein höchstrichterliches Urteil erhält.
Source: Handelsblatt September 10, 2018 15:51 UTC