Falls eines davon vor dem Erblasser und seiner Frau sterben sollte, sollten die jeweiligen Enkel als Ersatznacherben an deren Stelle treten ( Az. Vor allem über Grundstücke kann ein Vorerbe in der Regel nicht ohne Zustimmung der Nacherben verfügen. Das Grundbuchamt verweigerte die Löschung des Vermerks aus dem Grundbuch, da keine Zustimmung der Enkel als Ersatznacherben vorliege. Eine Zustimmung der Enkel wäre nicht erforderlich gewesen, da diese nur im Falle des Vorversterbens eines Kindes zu Nacherben bestimmt wurden. Der Nacherbenvermerk im Grundbuch kann somit bereits mit Zustimmung der Nacherben gelöscht werden.
Source: Suddeutsche Zeitung October 23, 2019 03:45 UTC