In dem Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) seit 2013 gegen den Adresshändler Planet 49. Betreiber von Internetseiten und die Online-Werbewirtschaft dürfen das Surf- und Konsumverhalten von Nutzern nur dann mit Hilfe von Cookies nachverfolgen, wenn die Nutzer zuvor aktiv eingewilligt haben. So etwa, wer neben den von den Verstößen betroffenen Privatpersonen sonst noch vor nationale Gerichte ziehen und gegen Unternehmen klagen darf. Der Bundesverband Verbraucherzentralen (VZBV) leitet ein solches Recht für sich aus der DSGVO ab. Dieser Entscheidung sei aber nicht zu entnehmen, ob dies auch für die DSGVO fortbestehe, meinendie Karlsruher Richter (Az.IZR 186/17).
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung May 28, 2020 15:10 UTC