Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln, und es muss auch die öffentliche Bekanntgabe seiner Entscheidung unterlassen. Der Rechtsstreit dürfte sich noch ziehenWenige Tage später reichte die AfD per Eilantrag Klage gegen die Hochstufung beim Verwaltungsgericht Köln ein. Der Rechtsstreit, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden kann, dürfte sich also noch hinziehen. In Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und – seit Kurzem – auch Niedersachsen stuft der jeweilige Landesverfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Das Gericht habe klargestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch nicht vorlägen, teilten Weidel und Chrupalla mit.
Source: Suddeutsche Zeitung February 26, 2026 14:20 UTC