Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht weiter beobachten - News Summed Up

Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht weiter beobachten


Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland und sein Stellvertreter Tino Chrupalla haben begrüßt, dass der Verfassungsschutz die AfD nach einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen darf. AnzeigeNach WELT-Informationen hat das Verwaltungsgericht in Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorerst untersagt, die AfD als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ einzuordnen und so zu behandeln. In einem Schreiben, das WELT vorliegt, wird dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD öffentlich oder nicht öffentlich als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einzuordnen und die Partei als solchen „zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen“. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hat und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht.


Source: Die Welt March 05, 2021 11:08 UTC



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