Magdeburg (dpa/tmn) - Autofahrer müssen sich über Umweltzonen in einer Stadt informieren. Im konkreten Fall bewegte sich ein Autofahrer mit seinem 18 Jahre altem Fahrzeug und roter Umweltplakette verbotenerweise in der Umweltzone einer Innenstadt. Autofahrer muss "Zonenbewusstsein" habenOhne Erfolg. Laut Gericht wäre der Mann verpflichtet gewesen, sich zu informieren, auch wenn er über einen privaten Parkplatz eine andere Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum nimmt. Er müsse ein "Zonenbewusstsein" haben und prüfen, ob sich in der Innenstadt eine Umweltzone befindet.
Source: Suddeutsche Zeitung November 01, 2019 03:56 UTC