Kippt die Vergabekammer die Ausschreibung für die elektronische Akte (e-Akte) in der Berliner Verwaltung und damit einen wesentlichen Meilenstein des E-Government-Gesetzes? Erst dann sei klar, ob der im E-Government-Gesetz festgelegte Zeitplan für die Einführung der e-Akte zum 1. Januar 2023 zu halten sei, erklärte Smentek. Januar 2023 zuletzt einen „Zeitplan, der sehr kritisch zu hinterfragen ist“. Hinweis auf mögliche Probleme der Vergabekammer blieb ausNahrung bekommen diese Zweifel durch einen Hinweis auf mögliche Probleme der Vergabekammer von Anfang Januar.
Source: Der Tagesspiegel February 17, 2020 20:15 UTC