Unklar ist unter anderem auch, ob sich die „Bild“ an die vom Ministerium vorgegebene Sperrfrist gehalten hat. Seehofers zweifelhafte PR-Maßnahme war durch eine TV-Dokumentation über die „Bild“ beim Streaming-Anbieter Amazon zur Jahreswende bekannt geworden. Er zweifelt aber daran, dass durch amtliche Vorab-Informationen an ausgewählte Medien „wichtige öffentliche Interessen gefährdet“ werden, wie im Gesetz beschrieben. Bei Seehofer könnte es anders aussehenIm Fall von Seehofer und „Bild“ könnte der Fall jedoch anders liegen. So hatte das Bundesinnenministerium alle beteiligten Medien offenbar auf eine Sperrfrist verpflichtet, einschließlich „Bild“, für die es dem Ministerium zufolge „keine Sonderregelungen“ gegeben habe.
Source: Der Tagesspiegel February 10, 2021 08:26 UTC