Es geht um den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, und der Trick funktioniert so: Der Käufer einer Wohnimmobilie wird schriftlich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei jeder Immobilien-Transaktion ein Vorkaufsrecht hat. Der Käufer könne jedoch verhindern, dass ihm der Bezirk zuvorkommt – indem er innerhalb einer bestimmten Frist eine Abwendungsvereinbarung unterschreibe. Vorkaufsrecht gibt es aus einem bestimmten GrundUrsprünglich ist das Vorkaufsrecht ein altbekanntes Instrument und steht jeder Gemeinde in Deutschland zur Verfügung. „Seit Neuestem ist der Bezirk offenbar auf die Idee gekommen, das städtische Vorkaufsrecht im Grundbuch als Auflassungsvormerkung zu sichern“, sagt Bottermann. Denn wenn noch keine Finanzierung vereinbart wurde, platziert sich der Bezirk damit auf dem zweiten Rang im Grundbuch.
Source: Die Welt March 25, 2017 13:18 UTC