Diese Spekulanten kaufen eine Aktie bisweilen erst kurz vor dem Zahltag, um das Papier alsbald wieder zu verkaufen, wenn der Kursverlauf dies erlaubt. Denn man muss eine Aktie nicht länger besitzen, um die volle Dividende zu bekommen. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Dividende, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt eine Ausschüttung. Das Recht steht dann dem Anleger zu, der das Wertpapier am Tag der Hauptversammlung besitzt. Dazu reiche es, eine Aktie an diesem Tag bis zum Handelsschluss an der Börse zu kaufen, sagt Cord Gebhardt, Geschäftsführer der Frankfurter Wertpapierbörse.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung May 30, 2020 06:45 UTC