Wer einen Garten oder eine Terrasse hat und dort bleiben kann, macht es Familien ohne diese Ausstattung leichter, draußen zu sein. Hotels und andere Unterkünfte haben für solche Zwecke sowieso geschlossen und viele Nachbarländer lassen einen nicht hinein, jedenfalls nicht für touristische Zwecke. In Mecklenburg-Vorpommern muss man nachweisen, dass Reise und Nutzung der Wohnung für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich sind. 200 Euro gibt es, wenn mehr Personen als erlaubt in der Öffentlichkeit unterwegs sind, wenn jemand touristische, kulturelle oder sportliche Angebote wahrnimmt (abgesehen von Online-Angeboten), wenn Hygienemaßnahmen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen missachtet werden oder wenn jemand solche Einrichtungen ohne Genehmigung betritt. Bis zu 1000Euro Geldbuße zahlt, wer touristische, kulturelle und sportliche Zusammenkünfte organisiert und etwa als Geschäftsführer nicht dafür Sorge trägt, dass Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 09, 2020 03:56 UTC